Allgemeine Bedingungen

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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN BEI BEKINA BOOTS

 

  1. Alle Angebote, Verkäufe, Bestellungen und Lieferungen unterliegen den hier aufgeführten Bedingungen, es sei denn, sie werden durch eine separate, vorherige und schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer (BEKINA BOOTS NV, Berchemstraat 124, Kluisbergen 9690, Belgien - USt-IdNr.: 0405 710 022) geregelt. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Verkaufsbedingungen anerkennt und vollständig akzeptiert. Alle anderen Geschäftsbedingungen des Käufers sind null und nichtig, wenn der Verkäufer sie nicht schriftlich akzeptiert hat. Änderungen für bestehende Verkäufe werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer akzeptiert. Der Verkäufer kann die Verkaufsbedingungen für künftige, noch nicht angenommene Verkäufe aus einem triftigen Grund nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Käufers ändern. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den auf diese Weise akzeptierten Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bekina haben letztere Vorrang.
  2. Bestellungen unterliegen der Annahme oder Ablehnung durch den Verkäufer und sind nicht verbindlich, solange sie nicht schriftlich angenommen wurden. Die Annahme steht unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit der betreffenden Waren. Bestellungen können abgelehnt werden, wenn sie über das hinausgehen, was auf der Grundlage historischer Daten und der Marktrealität als normal angesehen werden kann. Die Vorlage von Preisangeboten, Preislisten und Verkaufsbedingungen stellt keine Verpflichtung seitens des Verkäufers dar. Seine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Preisangaben und Angebote für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum ihrer Übermittlung, danach erlöschen sie automatisch und unwiderruflich. Im Falle der Stornierung einer Bestellung hat Bekina das Recht, einen Betrag in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises als Entschädigung für den Schaden und die Kosten, die die Stornierung mit sich bringt, in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts von Bekina, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, sofern ein solcher Nachweis erbracht werden kann.
  3. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung EX WORKS Bekina Boots® Kluisbergen, Belgien. Werden die Waren aus irgendeinem Grund nicht am Liefertag vom Käufer abgeholt, hat Bekina das Recht, die Waren auf Rechnung, Kosten und Risiko des Käufers zu lagern. In solchen Fällen kann dem Käufer eine monatliche Lagergebühr von 10,00 € pro m² in Rechnung gestellt werden. Bekina ist nur verpflichtet, die bestellten Waren für einen Monat nach dem vereinbarten Lieferdatum zu lagern. Nach Ablauf dieser Frist hat Bekina das unwiderrufliche Recht, den Vertrag für die nicht abgeholten Waren und auf Kosten des Käufers zu kündigen. Wenn der Käufer sich weigert, die gekauften Waren abzunehmen, oder wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Bekina nicht erfüllt (gegebenenfalls nach einer Mahnung), kann Bekina, neben anderen Rechtsmitteln, den gesamte Vertrag oder einen Teil davon auflösen, vorbehaltlich einer Entschädigung oder vorbehaltlich einer Zwangsvollstreckung. Wenn das Vertrauen von Bekina in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch gerichtliche Maßnahmen gegen den Käufer und/oder andere nachweisbare Ereignisse, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen oder unmöglich machen, erschüttert wurde, behält sich die Bekina das Recht vor, auch wenn die Waren bereits ganz oder teilweise versandt wurden, den Auftrag ganz oder teilweise auszusetzen und vom Käufer angemessene Garantien zu verlangen. Wenn der Käufer sich weigert, diese Bedingung zu erfüllen, behält sich Bekina das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu annullieren. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Rechte von Bekina auf Schadensersatz und Zinsen sowie der sonstigen Rechtsmittel, die sich aus diesen Verkaufsbedingungen oder aus dem Gesetz ergeben. Die Auflösung des Vertrages kann von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung oder andere gerichtliche Schritte erfolgen, nachdem Bekina per Einschreiben benachrichtigt hat. Der Käufer ist hiermit verpflichtet, Bekina für alle erlittenen Verluste zu entschädigen, einschließlich entgangenem Gewinn, Verwaltungskosten, Personalkosten, Kosten für Rohmaterial, Lagerung usw. Dieser Schadenersatz beträgt pauschal mindestens 25 % des vereinbarten Preises, unbeschadet des Rechts von Bekina, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, sofern ein solcher Nachweis erbracht werden kann. Darüber hinaus hat Bekina das Recht, die weitere Durchführung des betreffenden Vertrags und anderer laufender Verträge mit dem Käufer ganz oder teilweise auszusetzen. Alle Lieferzeiten und -fristen sind Richtwerte. Im Falle eines außergewöhnlichen Lieferverzugs hat der Käufer jedoch das Recht, den Verkauf per Einschreiben und ohne gerichtliche Intervention zu annulieren, sofern der Verkäufer nicht innerhalb einer Frist von einem (1) Monat, nachdem er vom Käufer per Einschreiben in Verzug gesetzt worden ist, geliefert hat. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf alle anderen möglichen Rechtsbehelfe, insbesondere auf die Gewährung von Schadenersatz in irgendeiner Form.
  4. Das Eigentum an den Waren verbleibt beim Verkäufer und geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt und beim Verkäufer eingegangen ist. Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren:
    1. ist der Verkäufer befugt, die Waren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig mit ihnen zu verfahren und/oder über sie zu verfügen;
    2. sind der Verkäufer und seine Vertreter und Angestellten berechtigt, zum Zweck der Rückforderung unbezahlter Waren jederzeit und ohne Vorankündigung jedes Grundstück zu betreten, auf dem die Waren oder ein Teil davon gelagert sind oder von dem der Verkäufer vernünftigerweise annimmt, dass sie dort aufbewahrt werden;
    3. hat der Käufer die Waren in angemessener, für den Verkäufer zufriedenstellender Weise so zu lagern oder zu kennzeichnen, dass darauf hingewiesen wird, dass das Eigentum an den Waren beim Verkäufer verbleibt; und
    4. muss der Käufe die Waren zum vollen Wiederbeschaffungswert versichern und dafür sorgen, dass der Verkäufer in der Versicherungspolice als Begünstigter aufgeführt ist.
  5. Der Verkäufer kann sich das Eigentum an den bereits bezahlten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Verkäufer gelieferten Waren vorbehalten. In diesem Fall dienen die gelieferten und bereits bezahlten Waren als Sicherheit für die noch nicht bezahlten Waren.
  6. Um berücksichtigt werden zu können, müssen alle Beanstandungen jeglicher Art wegen Mängeln an der Ware spätestens acht (8) Tage nach Erhalt der Ware schriftlich per Einschreiben an den Geschäftssitz des Verkäufers zusammen mit dem entsprechenden Lieferschein eingereicht werden. Die Haftung des Verkäufers für versteckte Mängel an den vom Verkäufer gelieferten Waren ist auf Mängel beschränkt, die sich innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung der Waren zeigen.
  7. Das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers und die alleinige Verantwortung des Verkäufers für die Lieferung mangelhafter Waren beschränken sich auf die Rückerstattung des Kaufpreises oder den Ersatz der Waren nach dem Ermessen des Verkäufers.
  8. Außer im Falle von Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist der Verkäufer nicht haftbar oder verpflichtet, Ersatz für immaterielle, indirekte oder Folgeschäden zu leisten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, Einkommensverluste, Produktionseinschränkungen, Verwaltungs- oder Personalkosten, Erhöhung der Gemeinkosten, Verlust von Kunden oder Ansprüche Dritter. Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer übersteigt in keinem Fall den vom Käufer gezahlten Betrag. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bezüglich der Durchsetzung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung aller angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten.
  9. Waren, die sich nicht mehr im Originalzustand und/oder in der Originalverpackung befinden, werden nicht zurückgenommen und vom Verkäufer nicht als Rückgabe akzeptiert.
  10. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, vom Verkäufer alle technischen Spezifikationen erhalten zu haben, und erkennt an, dass er die Eigenschaften und Spezifikationen der Waren, die Sicherheitsdokumentationen der Waren und die geltenden Vorschriften und Gesetze in Bezug auf die Verwendung, den Transport, die Handhabung und die Sicherheitsstandards der bestellten Waren kennt. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die gekauften Waren nicht wissentlich an Dritte verkauft oder als Muster an Dritte weitergegeben werden, die die Waren möglicherweise in einer Art und Weise handhaben und verwenden, die gegen die vom Hersteller empfohlene Verwendung, die Spezifikationen oder das Gesetz verstößt. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, die Waren nicht zu kopieren, zu fälschen, zu vervielfältigen oder anderweitig zu imitieren, um sie herzustellen oder zu verkaufen.
  11. Der Käufer ist berechtigt, die Waren über seine eigene Website zu verkaufen, sofern die Website des Käufers den Richtlinien und Qualitätsstandards des Verkäufers in Bezug auf Name, Layout, Logo und Erscheinungsbild der Website entspricht. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Bekina-Produkte über Online-Verkaufsplattformen, die von Dritten betrieben werden, wie z. B. Amazon etc. ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verkaufen. Der Käufer darf Produkte nur und ausschließlich auf der/den vom Verkäufer genehmigten Website(s) zum Verkauf anbieten und verkaufen. Dem Käufer ist es untersagt, Produkte auf einer anderen Website zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen. Dieses Verbot gilt auch, wenn der Käufer die Waren weiterverkauft. Zu diesem Zweck hat der Käufer vertraglich sicherzustellen, dass dieses Verbot seinen eigenen Kunden auferlegt wird, indem er beispielsweise eine solche Klausel in seine eigenen Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufnimmt..
  12. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen von Bekina spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Jede Beanstandung einer Rechnung muss Bekina innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Die Rechnung wird am Tag des Warenausgangs ausgestellt und ist per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers zu zahlen. Alle Ausgaben, Kosten und Steuern (einschließlich Bankgebühren), die bei der Zahlung anfallen, gehen zu Lasten des Käufers. Falls eine Rechnung nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt bleibt, hat der Verkäufer das Recht, alle bestehenden Bestellungen und Lieferungen zu stornieren. Sofern vom Verkäufer nicht schriftlich anders angegeben, werden alle Rechnungen in EURO ausgestellt und sind in EURO zu bezahlen. Der Verkäufer akzeptiert keine Fremdwährungsumrechnungen und behält sich das Recht vor, eine eventuelle Preisdifferenz geltend zu machen, wenn der Käufer in einer anderen Währung zahlt. Sollte der Käufer die Zahlung bei Fälligkeit nicht leisten, wird der gesamte Preis sofort fällig und der Verkäufer ist berechtigt, von Rechts wegen und ohne förmliche Ankündigung eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 12 % sowie einen pauschalen Schadenersatz von 15 %, mindestens jedoch 100 EUR, zu berechnen.
  13. Die Haftung von Bekina kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen auf irgendeine Form von höherer Gewalt zurückzuführen ist, wie z. B. Krieg, Unruhen, Teil- oder Generalstreik, Teil- oder Generalaussperrung, ansteckende Krankheiten, Betriebsunfälle, Feuer, Maschinenausfall, Konkurs von Lieferanten, Mangel an Rohstoffen, Unterbrechung der Lieferung von Rohstoffen, usw. In keinem Fall berechtigt höhere Gewalt den Käufer zur Kündigung des Vertrags, es sei denn, die Situation höherer Gewalt dauert drei aufeinanderfolgende Monate an.
  14. Der Käufer ist verpflichtet, alle Informationen, von denen er im Rahmen des Vertrags zwischen den Parteien Kenntnis erlangt und die das Geschäft und/oder die Waren von Bekina betreffen, in welcher Form auch immer (Dokumente, mündliche oder schriftliche Informationen usw.), geheim zu halten und nicht zu verbreiten, einschließlich u. a. Know-how, technische Daten, Zeichnungen, Dokumentationen, Handbücher, Formeln, kommerzielle Informationen usw., und dies auch von Mitarbeitern und/oder Dritten, die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind, zu verlangen.
  15. Wenn zwischen dem Käufer und Bekina eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen wurde, gilt diese Vertraulichkeitsvereinbarung weiter, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt.
  16. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf alle Bestimmungen, die in der Korrespondenz oder den Formularen des Käufers im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren enthalten sind und die die hierin enthaltenen Bestimmungen negieren, einschränken, erweitern oder ihnen widersprechen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Allgemeinen Verkaufsbedingungenen die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer darstellen.
  17. Ein Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung einer Verletzung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer stellt keinen Verzicht hinsichtlich einer anderen Verletzung durch den Käufer dar. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem ordnungsgemäß zuständigen Gericht oder Schiedsrichter für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig und in vollem Umfang in Kraft.
  18. Die Rechnung und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen einen vollständigen und verbindlichen Vertrag dar, der dem belgischen Recht unterliegt. Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, sind ausschließlich die Gerichte von Oudenaarde (Belgien) für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zuständig.